Rechtsauffassung des VLB bestätigt:
Neuregelung ab 2007 verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eine endgültige Entscheidung getroffen. Die seit 2007 geltende Neuregelung wurde mit heute veröffentlichter Entscheidung (Beschluss vom 6. Juli 2010, Az.: 2 BvL 13/09) gekippt. Die obersten deutschen Richter entschieden, dass sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße und somit verfassungswidrig sei, soweit die Aufwendungen auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.








