
Neues Dienstrecht in Bayern: BBB im Gespräch mit Ministerpräsident und Finanzminister
In „großer Runde“ traf BBB-Vorsitzender Rolf Habermann am Freitag zum traditionellen Neujahrsgespräch mit Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Georg Fahrenschon in der Staatskanzlei zusammen.
Hauptgesprächspunkt war das Neue Dienstrecht in Bayern, das vor der Zuleitung an den Landtag am 26. Januar 2010 in die 2. Runde der Ministerratsbehandlung geht. Habermann betonte eingangs, dass die Beschäftigten trotz der Finanzkrise, für die sie keine Verantwortung tragen, davon ausgehen, dass – nach der ersten Beförderungsrunde zum 01.09.2009 bzw. 01.01.2011 – die zweite Beförderungsrunde im Rahmen des Neuen Dienstrechts wie geplant im Rahmen der zugesagten Mittel umgesetzt wird.
Habermann konnte seine Gesprächspartner überzeugen, die vorgesehenen Verschlechterungen bei der Lehreraltersgrenze nicht in der geplanten Form weiterzuverfolgen.
Was war geplant?
Der bisherige Entwurf zum Neuen Dienstrecht in Bayern sah als Zeitpunkt des Ruhestandseintritts von Lehrkräften das Ende des Schuljahres vor, in dem sie das gesetzliche Ruhestandseintrittsalter erreichen. Die Monate, die dadurch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu arbeiten wäre, sollen durch einen Aufschlag (pro Monat 0,3 %) auf die Versorgung ausgeglichen werden. Entschließen sich Betroffene bereits früher (auf Antrag) in den Ruhestand zu treten, wären die entsprechenden Abschläge (pro Monat 0,3 %) fällig.
Um eine Versorgung ohne Abschläge zu erreichen, hätten Betroffene in Einzelfällen bis zu zwei Jahre länger unterrichten müssen als nach bisherigem Recht. Dieses sieht den Eintritt in den Ruhestand bereits mit Ablauf des Schuljahres vor, das dem Schuljahr vorangeht, in welchem die Kolleginnen und Kollegen das gesetzliche Ruhestandseintrittsalter erreichen.
Ministerratsvorlage wird Halbjahreslösung vorsehen!
Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Georg Fahrenschon werden in der Ministerratsvorlage für die Sitzung am 26. Januar 2010 eine Halbjahreslösung vorschlagen.
Anschließend geht der Gesetzentwurf in die Landtagsberatungen.
Die mit der Halbjahreslösung zum Teil verbundenen Lehrerwechsel innerhalb des Schuljahres, werden ein verstärktes Augenmerk der Verantwortlichen verlangen. Die Auswirkungen für Schüler, Eltern und Kollegen sollen aber durch schulorganisatorische Maßnahmen möglichst gering gehalten werden.
Für die BBB-Forderung nach Beibehaltung der bisherigen Regelung fanden sich im politischen Raum leider kaum Unterstützer. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und Staatssekretär Dr. Marcel Huber haben sich bis in den Ministerrat hinein für die bisherige Regelung eingesetzt, fanden aber leider keine Zustimmung.
Der BBB-Vorsitzende hat sich darüber hinaus für Übergangslösungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten zur weiteren Abmilderung der Neuerungen stark gemacht. Wie der Landtag die Situation beurteilt, wird sich in den Beratungen zeigen.
Einführung der Neuregelung wird hinausgeschoben
Im Gesetzentwurf, der dem Ministerrat in diesen Tagen zugeht, wird das Inkrafttreten der neuen Lehreraltersgrenze - auf massive Intervention des BBB - vom 01.01.2011 auf 01.01.2012 verschoben.
Flexibler Ruhestandseintritt – Ministerpräsident sieht künftigen Gesprächsbedarf
Auch die Forderung des BBB nach einer weitergehenden Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand griff der Ministerpräsident auf. Mittelfristig sehe er hier Gesprächsbedarf und forderte insoweit zu einem allseitigen Nachdenken über mögliche Lösungen auf. Dies wird ein Thema sein, das in den kommenden Jahren anzugehen ist.
Bis dahin verbleibt es bei der Möglichkeit der Altersteilzeit, die Bayern bundesweit einmalig auch künftig seinen Beamtinnen und Beamten unbefristet ermöglicht.
Die vom BBB geforderte Absenkung der Antragsaltersgrenze auf das 63. Lebensjahr wurde dagegen abgelehnt. Damit bleibt es zunächst dabei, dass in Bayern eine höhere Antragsaltersgrenze gilt als in anderen Bundesländern, obwohl aufgrund des anfallenden Versorgungsabschlags der frühere Ruhestandseintritt vom Betroffenen überwiegend selbst finanziert werden würde.





