Die Implementierung eines gut funktionierenden Qualitätsmanagements mit dem Ziel der Qualitätssicherung und -entwicklung wird für die beruflichen Schulen immer wichtiger. Das bedeutet jedoch nicht, dass Schulen, die bisher noch kein ausgereiftes Qualitätsmanagementsystem besitzen, nicht schon davor qualitativ hochwertige Arbeit geleistet hätten. Für die zunehmende Bedeutung lassen sich mehrere Gründe anführen.
Gründe
Dies sind zunächst auf europäischer Ebene die Einführung eines vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Juni 2009 empfohlenen Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF). Der Bezugsrahmen soll zur Umsetzung des EQR beitragen, insbesondere zur Qualität der Zertifizierung der Lernergebnisse. Ferner soll er auch die Anwendung des Europäischen Leis-tungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) unterstützen. Damit wurde ein drittes Instrument für die Gestaltung eines europäischen Bildungsraumes geschaffen.
Das Kultusministerium strebt eine Verlagerung von Verantwortungsbereichen von der Ebene des Ministeriums auf die Einzelschule an. Das bedeutet in der Regel, dass die Ergebnisverantwortung auf die Einzelschule übertragen wird. Damit die Schulen die Schul- und Unterrichtsqualität eigenverantwortlich und passgenau zu den Herausforderungen vor Ort weiterentwickeln können, benötigen sie Handlungsspielräume. Dieser Prozess der Übertragung von Selbstverantwortung an die Schulen wurde mit dem Start des Modellversuchs MODUS 21 begonnen und wird für berufliche Schulen durch das Modellprojekt „PROFIL 21“ fortgesetzt. Will eine Schule an dem Wechsel in der Steuer-ungsphilosophie teilhaben, so setzt dies ein Qualitätsmanagement voraus.
Ein dritter wesentlicher Punkt ist die Durchlässigkeit zwischen den nationalen Bildungssubsystemen. Die Problematik der Anerkennung von bereits im vorausgehenden Subsystem erbrachten Leistungen ergibt sich vor allem bei der vertikalen Durchlässigkeit. So stellt u. a. die Initiative des BMBF „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“ (ANKOM) fest, dass divergierende Verständnisse von Lernergebnissen und Kompetenzen in der beruflichen und akademischen Bildung bestehen. Während die hochschulische Bildung vorwiegend akademische Fähigkeiten anstrebt wie z. B. kritisches Reflektieren von Ansätzen und Problemlösungen oder das Anwenden von wissenschaftlichen Methoden, steht der Fokus in der beruflichen Bildung auf Kenntnissen und Fähigkeiten, die unmittelbar in der beruflichen Praxis angewendet werden können. Die Hürden für eine Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen sind jedoch nicht unüberwindlich. Es fehlt für einen funktionierenden Kompetenzvergleich häufig vor allem am umfangreichen Detailwissen zu den unterschiedlichen Bildungssubsystemen und -angeboten sowie an einem verlässlichen Qualitätsmanagement. Nach dieser kurzen Darstellung sollen die Gründe nun näher erläutert werden:
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF)
Mit dem EQARF wird ein weiterer wesentlicher Baustein – und damit vorläufig der letzte – für den europäischen Bildungsraum vorgestellt. Wie bereits in einem vorausgehenden Artikel zu dem EQR/DQR erläutert, bedarf es im Hinblick auf die Verortung von Qualifikationen in einem Qualifikationsrahmen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses in die tatsächliche Erfüllung der für die Niveaustufe notwendigen und ausgewiesenen Kompetenzen. So wird sich in den nächsten Jahren für die beruflichen Schulen sehr rasch die Frage nach einem transparenten und glaubwürdigen Qualitätsmanagement ergeben. Es ist an dieser Stelle jedoch anzumerken, dass die Empfehlung zur Einführung des EQARF für die Bildungsanbieter keinen verbindlichen Charakters hat. Der Qualitätsrahmen soll insbesondere die weitere Zusammenarbeit der Anwender dahingehend erleichtern, indem die Transparenz der Berufsbildung erhöht sowie die Mobilität und das lebenslange Lernen gefördert werden. Der Bezugsrahmen schreibt kein spezifisches Qualitätssicherungssystem bzw. -konzept vor, sondern stellt gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren zur Verfügung, die dazu geeignet sein können, die Bewertung und Verbesserung der bestehenden Systeme und des bestehenden Angebots im Bereich der Berufsbildung zu unterstützen.
Meilensteine auf dem Weg zum Europäischen Qualitätsrahmen
In den vorangegangenen Artikeln zu den Bausteinen des europäischen Bildungsraumes wurde bereits eingehend auf die Beschlüsse von Lissabon, Kopenhagen, Maastricht und Helsinki hingewiesen, so dass an dieser Stelle nur kurz in tabellarischer Form die wesentlichen Stationen aufgezeigt werden (siehe Abb. 1).
Grundsätze des EQARF
Der EQARF basiert zum einen auf den von der Europäische Kommission detailliert definierten „Gemeinsamen Grundsätze für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung im Kontext des Europäischen Qualifikationsrahmens“ zur Gewährleistung der „Rechenschaftspflicht und die Verbesserung der Hochschul- und Berufsbildung“. Zum anderen baut er auf dem bereits 2004 von der Facharbeitsgruppe Qualität in der Berufsbildung im Zuge des Kopenhagen-Prozesses im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelten Common Quality Assurance Framework (CQAF) auf. Diese Anforderungen sind auszugsweise in Abb. 2. dargestellt. Zugleich ist im DQR-Diskussionsvorschlag der Hinweis formuliert, dass durch Qualitätssicherung und -entwicklung Verlässlichkeit zu erreichen und die Outcomeorientierung zu fördern ist. In dem Maße, in dem der DQR für die Bildungsbereiche verbindlich wird, kann der DQR damit zu einer Grundlage für die gemeinsame Weiterentwicklung der Qualitätssicherungssysteme in den jeweiligen Bildungsbereichen werden. Wenn wir die für den Bildungsbereich vorherrschenden Systeme wie z. B. das Schweizer Modell (Q2E), das bayerische Modell (QmbS) oder das Nürnberger Modell (NQS mit NQS-E) betrachten, dann erfüllen diese die geforderten Standards, indem sie u. a. Strukturen, Prozesse und Ergebnisse im Kontext eines Qualitätskreislaufes in den Blick nehmen.
Modellbestandteile
Der EQARF besteht aus den Bestandteilen Qualitätskriterien, die durch Deskriptoren näher erläutert werden und zehn Indikatoren, welche sich auf strategische Ziele beziehen. Die Qualitätskriterien beziehen sich auf folgendes gängiges Qualitätssicherungsmodell (siehe Abb. 3)und gliedert sich in Planung, Umsetzung, Evaluation und Überprüfung. Für jedes dieser Elemente sieht der Rahmen Deskriptoren vor (auszugsweise dargestellt in Abb. 4). Die Indikatoren (auszugsweise dargestellt in Abb. 5) können dazu verwendet werden, die Evaluierung und qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme bzw. der Berufsbildungsanbieter zu unterstützen. Diese Aufstellung der Indikatoren wird im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf bilateraler und/oder multilateraler Ebene auf Grundlage europäischer Daten und nationaler Register weiterentwickelt
Aktueller Stand
Die Umsetzung des EQARF beginnt erst und es ist nicht davon auszugehen, dass das von der Europäischen Kommission angepeilte Ziel – Implementierung bis 2010 – erreicht wird. Denn ein Blick auf die Homepage von DEQA-VET (http://www.deqa-vet.de/) zeigt, dass noch viel Arbeit zu erledigen ist.
Der Folgeartikel beschäftigt sich mit näheren Ausführungen der Bedeutung eines gut funktionierenden Qualitätsmanagements hinsichtlich zunehmender Eigenverantwortung für die beruflichen Schulen und der Durchlässigkeit zwischen den Bildungssubsystemen.





