Plädoyer für den großen Befähigungsnachweis
Peter Thiel
Die Bundesregierung ist dabei, die Handwerksordnung zu novellieren. Eine „kleine Novelle“ passierte bereits das Parlament. Über einen weitergehenden Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium entschied das Kabinett Ende Mai. Er sieht vor, für zwei Drittel der Vollhandwerksberufe den Meisterzwang – den großen Befähigungsnachweis also - abzuschaffen. Ausgenommen von dieser „Lockerung“ sind 29 sog. gefahrengeneigte Berufe. Der Augenoptiker beispielsweise gehört in diese Kategorie oder der Elektriker und der Heizungsbauer. Nach Vorstellung der Bundesregierung soll sich ein Geselle in einem der 65 anderen Berufe selbstständig machen können, wenn er darin zehn Jahre lang tätig war, fünf davon in führender Position. Im Herbst kommt die Vorlage ins Parlament – sie muss immerhin durch den Bundesrat - und ab 2004 sollen die Änderungen dann gelten.
Hintergrund der Maßnahme ist u.a. die schlechte Lage auf dem Stellenmarkt. Durch Lockerung von Vorschriften und Abbau von Bürokratie verspricht sich die Bundesregierung mehr Firmengründungen und damit ein höheres Angebot an Arbeitsplätzen. Einher gehe eine Zunahme an Ausbildungsbereitschaft, meint sie. In Verbindung mit der Novellierung ist auch eine Veränderung der Ausbildungsordnung zu sehen. Für fünf Jahre außer Kraft gesetzt werden soll beispielsweise die Bestimmung, nach der nur Meister oder Gesellen mit besonderer Prüfung ausbilden dürfen. Außerdem kündigte der Bundeskanzler an, dass jeder, der einen Betrieb mindestens fünf Jahre lang geführt habe, künftig auch ausbilden könne.
Soweit die Fakten. Formal gesehen ändert sich nichts am dualen System und wenn doch, dann in positiver Weise, wie man in Berlin meint. Denn je mehr Betriebe, desto mehr Ausbildungsbereitschaft. Dies aber ist eine sehr vordergründige Betrachtungsweise. Berufliche Bildung hier zu Lande als rein quantitatives Anliegen? Undenkbar. Weltweit steht das duale Ausbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland im Rufe eines Gütesiegels. Dies aber nicht, weil es bislang die jungen Leute mehrheitlich von der Straße geschafft hat, sondern weil es ihnen Bildungschancen eröffnete, die Erfolg, Wohlstand und Zufriedenheit möglich machten.
Ist der Meistertitel allein auch noch kein Garant für Aufgeschlossenheit der Ausbildung gegenüber, so verlangt der große Befähigungsnachweis immerhin über fachlich-betriebswirtschaftliche Kompetenzen hinaus auch Kenntnisse zum Thema Ausbildung. Und wer sich einmal mit Ausbildungsfragen auseinander gesetzt hat, ist – bis zu einem gewissen Grad wenigstens – auch sensibilisiert für weiterführende Anliegen der beruflichen Bildung und für die Zusammenarbeit mit dem Dualpartner Berufsschule. So betrachtet ist der große Befähigungsnachweis ein Stück Reifeprüfung, das natürlich auch verpflichtet. Und wer als Politiker junge Menschen den Betrieben zur Ausbildung anvertraut, sollte derlei meisterliche Kompetenzen nicht gering schätzen.
Die Zusammenarbeit der Lehrer an beruflichen Schulen mit den Handwerksmeistern im Rahmen der Lernortkooperation oder in den Prüfungsausschüssen, sie gehört mit Sicherheit zu den Aktivposten des dualen Systems. Es ist nicht vermessen zu behaupten, dass die Bereitschaft zu dieser Zusammenarbeit auch mit dem großen Befähigungsnachweis zusammenhängt. Deshalb sehen wir mit nicht geringer Skepsis dem entgegen, was sich in Berlin da zusammenbraut, ohne dass wir gleich dem Verdacht ausgesetzt sein möchten, als Lehrergruppe nur Eigeninteressen zu vertreten.
Einen weiteren Aspekt zur Lockerung der Handwerksordnung macht eine Studie deutlich, die das Institut für Mittelstandsökonomie der Universität Trier kürzlich veröffentlichte. Meisterbetriebe, so heißt es darin, haben fast eine doppelt so hohe Überlebenschance wie Unternehmen ohne Meister. 86% der Betriebe mit einem Meister seien sechs Jahre nach der Existenzgründung noch am Markt, während jedes zweite Unternehmen „ohne“ dann aufgegeben habe. Auf die Ausbildungsbereitschaft meisterloser Betriebe muss sich dies freilich auswirken: Wer schon möchte die Verantwortung für einen Lehrling übernehmen, wenn er unter erhöhtem Insolvenzrisiko arbeitet?
Die Trierer Studie widerlegt auch die Auffassung, dass Kosten und Dauer der Meisterausbildung ausschlaggebende Gründe gegen die Selbständigkeit von Gesellen und die Neugründung von Unternehmen sind. 84% der repräsentativ befragten Gesellen sind nicht bereit, ein Unternehmen zu gründen, auch dann nicht wenn der Meisterbrief nicht mehr erforderlich ist.
Werden die Vorhaben der Bundesregierung in der vorgestellten Form im Herbst Gesetz, steht in vielen Branchen die Qualität der Berufsausbildung auf dem Spiel. Man kann dann nicht daran vorbei, den beruflichen Schulen Möglichkeiten zu schaffen, sich fachlich und pädagogisch stärker einzubringen. Dies liegt erstens im Interesse des Wirtschaftsstandorts, ergibt sich zweitens aus dem noch immer gültigen Postulat der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung und hat drittens etwas mit den europäischen Bildungsstandards zu tun.
Einjährige Berufsfachschulen beispielsweise wären dann nicht mehr nur eine Maßnahme zur Überbrückung des Lehrstellenmangels, sondern eine ausgesprochene Notwendigkeit. Mit Nachdruck weisen wir nochmals darauf hin, dass es bei der Berufsausbildung nicht primär darum gehen kann, jungen Leuten einen Job zu besorgen, damit sie von der Straße sind, sondern dass es sich um einen persönlichkeitsbildenden Prozess handelt, der einen Lebensweg ganz entscheidend beeinflusst. Dies kann auch in Krisenzeiten nicht unberücksichtigt bleiben.